Abstract
Ist ein aktueller Anteilsinhaber nicht oder bloss teilweise zur Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt, kann durch Umstrukturierung oder Drittverkauf die potentielle residuale Verrechnungssteuer verringert werden. Erweist sich diese Gestaltung als missbräuchlich, kann die ESTV dem neuen inländischen bzw. ausländischen Dividendenempfänger die Rückerstattung der Verrechnungssteuer ganz oder teilweise verweigern. In diesem Zusammenhang wurden von der ESTV die Altreservenpraxis als auch die Rechtsfiguren der internationalen Transponierung sowie die stellvertretende Liquidation entwickelt.
Original language | German |
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Journal | IFF Forum für Steuerrecht |
Issue number | 2 |
Publication status | Published - 2017 |