Abstract
National- und Ständerat haben mit der Schlussabstimmung im März 2017 das Gesetzespaket “Altersvorsorge 2020” mit knapper Mehrheit verabschiedet. Im Brennpunkt der politischen Auseinandersetzung stand der Ausbau der AHV mit den damit zusammenhängenden absehbaren Finanzierungsproblemen, während hingegen steuerliche Aspekte im Gegensatz zur 1. BVG-Revision kaum Beachtung fanden. Vor diesem Hintergrund ordnen Langs Ausführungen erste Neuerungen ein, die unter steuerlichen Gesichtspunkten erfolgen.
Original language | German |
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Pages | 428-452 |
Volume | 2017 |
No. | 6 |
Specialist publication | Steuer Revue |
Publication status | Published - 2017 |