Zur Vermeidung der Kollision von Gewährleistungsrechten im Stockwerkeigentum

Publikation: Beitrag in PeriodikumArtikel

Abstract

Errichtet ein Unternehmer ein Stockwerkeigentumsgebäude und veräussert die Stockwerkeigentumseinheiten ab Plan, so können die Gewährleistungsrechte der Stockwerkeigentümer kollidieren, wo sie sich auf dasselbe Objekt, nämlich die mängelbehafteten gemeinschaftlichen Teile, beziehen. Nadja Schwery stellt verschiedene Ansätze dar, mit denen diese Kollisionen vermieden werden können, und weist einen neuen Weg aus dem Minenfeld kollidierender Gewährleistungsrechte im Stockwerkeigentum.
OriginalspracheDeutsch
Seiten346-355
Band2018
Nummer6
FachbuchBR/DC - Zeitschrift für Baurecht und Vergabewesen
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2018

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