Abstract
Der Kanton Zürich hat sein Gemeindegesetz von 1926 revidiert. Nach fast zehnjähriger Arbeit herrscht über das Resultat dennoch eine "mittlere Unzufriedenheit". Unsere Autoren zeigen auf, weshalb einzelne Schulgemeinden wenig Freude am Gesetz haben und warum das neu normierte rechtliche Instrument der Anschlussverträge zu Demokratiedefiziten führen kann
Originalsprache | Deutsch |
---|---|
Seiten (von - bis) | 28 ff. |
Fachzeitschrift | Kommunalmagazin |
Jahrgang | 2015/16 |
Ausgabenummer | Nr. 6 |
Publikationsstatus | Veröffentlicht - 2015 |
Schlagwörter
- Kanton Zürich