Die Krux mit der Balkonsanierung im ­Stockwerkeigentum

Publikation: Beitrag in PeriodikumArtikel

Abstract

Bei der Verteilung der Kosten von Balkonsanierungen sind mindestens zwei Elemente zu berücksichtigen: Zum einen bestimmen Balkone die äussere Gestalt und das Aussehen des Gebäudes und sind damit zwingend gemeinschaftlich (Art. 712b Abs. 2 Ziff. 2 ZGB). Zum anderen haben einzelne Stockwerkeigentümer unter Umständen keinen Balkonzugang, weshalb ihnen diese gemeinschaftlichen Teile nicht oder nur in ganz geringem Masse nützen (Art. 712h Abs. 3 ZGB).
OriginalspracheDeutsch
Seiten125-131
Band2020
Nummer3
FachbuchBR/DC - Zeitschrift für Baurecht und Vergabewesen
PublikationsstatusVeröffentlicht - 2020

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