Abstract
Errichtet ein Unternehmer ein Stockwerkeigentumsgebäude und veräussert die Stockwerkeigentumseinheiten ab Plan, so können die Gewährleistungsrechte der Stockwerkeigentümer kollidieren, wo sie sich auf dasselbe Objekt, nämlich die mängelbehafteten gemeinschaftlichen Teile, beziehen. Nadja Schwery stellt verschiedene Ansätze dar, mit denen diese Kollisionen vermieden werden können, und weist einen neuen Weg aus dem Minenfeld kollidierender Gewährleistungsrechte im Stockwerkeigentum.
Original language | German |
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Pages | 346-355 |
Volume | 2018 |
No. | 6 |
Specialist publication | BR/DC - Zeitschrift für Baurecht und Vergabewesen |
Publication status | Published - 2018 |