Zur Vermeidung der Kollision von Gewährleistungsrechten im Stockwerkeigentum

Research output: Contribution to specialist publicationArticle

Abstract

Errichtet ein Unternehmer ein Stockwerkeigentumsgebäude und veräussert die Stockwerkeigentumseinheiten ab Plan, so können die Gewährleistungsrechte der Stockwerkeigentümer kollidieren, wo sie sich auf dasselbe Objekt, nämlich die mängelbehafteten gemeinschaftlichen Teile, beziehen. Nadja Schwery stellt verschiedene Ansätze dar, mit denen diese Kollisionen vermieden werden können, und weist einen neuen Weg aus dem Minenfeld kollidierender Gewährleistungsrechte im Stockwerkeigentum.
Original languageGerman
Pages346-355
Volume2018
No.6
Specialist publicationBR/DC - Zeitschrift für Baurecht und Vergabewesen
Publication statusPublished - 2018

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